„So viel wie nötig – so wenig wie möglich“

 

Durch die im Jahre 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention erhalten alle Menschen das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Seit 2007 besuchen unsere Einrichtung auch Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (nach SGB XII, § 53).

Um den Ansprüchen der Kinder gerecht zu werden, wurde im Jahr 2011 eine zusätzliche Fachkraft für Integration (40 Stunden) eingestellt. Diese arbeitet je nach Bedürfnissen des Kindes als Alltagsbegleitung in der Gruppe, fördert die Kinder aber auch in Kleingruppen oder individuell einzeln. Zusätzlich steht die Fachkraft dem Team für pädagogischen Austausch und Beratung zur Seite.

Alle Kinder mit erhöhtem Förderbedarf besuchen Regelgruppen um ein Lernen von- und miteinander zu ermöglichen.

Unser Lernansatz ist immer an der Lebenswelt des Kindes orientiert und richtet sich an dessen Stärken.

Im Vordergrund der heilpädagogischen Arbeit stehen Selbstverwirklichung, Selbstständigkeit, Verantwortung sowie die Entwicklung eines positiven Selbstkonzeptes.

Zu Förderung stehen neben räumlichen Gegebenheiten auch geeignete Materialien zur Verfügung.

Fachkräfte der Frühförderstelle und ein Fachdienst unterstützen und ergänzen uns in unserer Arbeit. Durch regelmäßigen Kontakt mit den Therapeuten, Eltern und dem pädagogischen Personal ist der wichtige und erforderliche interdisziplinäre Austausch gewährleistet.